Um Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 480 € jährlich über uns zu erhalten, müssen Sie die zwei folgenden Voraussetzungen nach §78 Absatz I in Verbindung mit §40 Absatz II SGB XI erfüllen: Sie haben einen Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 und Sie leben zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben werden die Kosten durch Ihre Pflegekasse zu 100% übernommen.